Mit der Partnerin oder dem Partner zusammenziehen heisst: Eine Person noch von ganz anderen Seiten kennenzulernen. Das kann wunderschön und gleichzeitig auch anstrengend sein. Damit das Ganze gut gehen kann – Hier 5 Fragen und 5 Antworten.
Alle wollen es wissen und niemand hat eine klare Antwort. Den richtigen Zeitpunkt für das Zusammenziehen gibt es nicht. Manche Paare hegen bereits nach einigen Monaten den Wunsch für eine gemeinsame Wohnung. Laut der FAZ besprechen viele Paare im Schnitt nach ungefähr einem Jahr Beziehung das Projekt einer gemeinsamen Bleibe. Jeder zweite Mann würde schon gerne nach einigen Monaten zusammenziehen, während Frauen tendenziell eher länger warten würden, so die FAZ. Hört man sich im Freundeskreis um, stellt man schnell fest, dass wohl eher Sätze wie „Wir sind zu früh zusammengezogen.“ fallen, als dass Paare finden, sie hätten zu lange gezögert. Wer also die Planung der gemeinsamen Wohnung auf jene Tage verschiebt, die nicht mehr unter dem Rosarote-Brille-Verliebtheitsschleier erscheinen, ist damit bestimmt nicht schlecht beraten. Bevor man den entscheidenden Schritt wagt, sollten Paare sich mit ein paar Grundsatzfragen beschäftigen. Zum Beispiel: Welche Erwartungen werden an das Zusammenleben gestellt? Was erwartet man von der Partnerin/ vom Partner im gemeinsamen Leben? Was bedeutet es für mich, meine Wohnung aufzugeben? Je intensiver man sich mit gemeinsamen Vorstellungen im Voraus auseinandersetzt, desto weniger können implizite Erwartungen enttäuscht und Streitigkeiten vermieden werden.
Tipp: Gemeinsam Leben kann man auch einfach mal temporär ausprobieren, indem man beispielsweise einen Monat zusammen in der gleichen Wohnung haust oder eine längerer Reise zusammen plant.
Im Kanton Zürich wird so oft umgezogen wie nirgendwo sonst in der Schweiz. So entscheiden sich bestimmt auch viele dieser Umzugsbegeisterten von einem Einpersonenhaushalt in jene Haushaltform zu ziehen, welche das Bundesamt für Statistik (BFS) Paare ohne Kinder oder Paare mit Kindern nennt. Statistisch gesehen leben in der Schweiz die meisten Personen alleine. Der Anteil von Einzelpersonenhaushalten beträgt 35% und ist somit die weitverbreiteste Haushaltsform. Auf Platz 2 folgt Paare mit Kinder und Platz 3 Paare ohne Kinder. Das Zusammenleben mit der Partnerin oder dem Partner gehört also immer noch zu den Top 3 Haushaltsformen der Schweiz und kumuliert leben in 56% der Haushalte Paare.
(Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS online) 2016)
Was bestimmt nicht funktioniert: Die eine Person will raus aufs Land ziehen und die andere will lieber im Stadtzentrum bleiben. Wie und wo man sich das gemeinsame Leben vorstellt, ist auch eine wichtige Grundsatzfrage. Ein weiterer Punkt ist die Entfernung zum Arbeitsplatz. Nach Möglichkeit sollte dieser für beide etwa gleich weit sein, damit sich einerseits niemand benachteiligt fühlt und andererseits nicht wertvolle „Quality Time“ für das Pendlerleben des Partners verloren geht. Die halbe-halbe Aufteilung der Miet- und Haushaltskosten ist meistens auch die beste Lösung, sofern beide ungefähr gleich viel verdienen. Das beugt Streitigkeiten vor betreffend der finanziellen Beteiligung am gemeinsamen Leben. Betreffend dem Mietvertrag gilt: Unterzeichnen beide den Vertrag, sind beide Hauptmieter und haben entsprechend die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter.
Eine schwierige Entscheidung steht immer dann an, wenn die Situation zur Debatte steht, in die Wohnung des Partners zu ziehen. Etwa weil der Partner eine genügend grosse Wohnung mietet oder besitzt. Das ist immer eine heikle Situation, weil gewisse Machtfragen aufkommen können: Wer hat das Sagen? Wo hat der neu eingezogene Partner seine eigenen Sphäre im Lebensraum des anderen? Damit die Entscheidung in die Wohnung des Partners zu ziehen, nicht in einem unangenehmen Machtspiel und Streit endet, empfiehlt es sich die bestehende Wohnung einmal komplett auszuräumen, neu zu streichen und gemeinsam wieder einzurichten. So kann der neue Lebensabschnitt in der neuen-alten Wohnung gemeinsam gestaltet werden und niemand fühlt sich als Eindringling in einem schon bestehenden Wohnbereich.
Wie der Partner wohnt, hat man bestimmt schon früh genug gesehen. Man kennt also den Wohnstil des anderen und im allerbesten Fall fühlt man sich darin auch wohl. Wenn das so ist, dann muss „nur“ noch entschieden werden, welche Möbel aus der Singlewohnung jetzt in die Paarwohnung einziehen dürfen oder eben auch nicht. Was macht man mit dem zweiten Sofa oder Bett? Wird es im Keller eingelagert oder kommt es gar auf den Sperrmüll? Die erste gemeinsame Wohnung ist auch immer so etwas wie ein Beziehungsexperiment, das misslingen kann. Deshalb ist es eventuell sinnvoll, nicht alle Möbel die man selber besitzt sofort zu entsorgen, sondern zwischenzulagern. Denn wenn man nach einem gescheiterten Experiment eine vollständige Wohnungseinrichtung wieder neu anschaffen muss, kann das schnell sehr teuer werden. Wer zu wenig Raum im Keller hat, um das Zweitsofa oder andere Möbel einzulagern, kann bei placeB auch ganz einfach Lagerraum mieten und sofort einlagern. Bei placeB kann man in 20 Self Storage Zentren der Schweiz Lagerraum mieten. Das grösste Netz an Lagerraum-Standorten befindet sich in der Region Zürich (» Lagerraum mieten Zürich). Aber auch in Bern, Luzern, im Mittelland und in der Ostschweiz ist placeB präsent und wächst laufend weiter.
Die Phase der Wohnungssuche und Wohnungseinrichtung ohne grössere Beziehungskrise zu überstehen ist etwa so, wie wenn man nach einem Halbmarathon im Ziel ankommt, triumphiert und gleichzeitg aber auch weiss: Naja – das war erst die Hälfte. Der Zusammenziehen-Marathon, um einen etwas zynischen Begriff zu benutzten, ist nach der erfolgreichen Wohnungssuche und dem Wohnungsbezug noch nicht vorbei. Lebt man gemeinsam in den gleichen Räumen und sieht sich täglich, können immer wieder Streitpunke auftauchen. Die prominentesten Alltagsstreitigkeiten sind laut der FAZ: Sauberkeit, Einkaufen und die Frage nach persönlichen Freiräumen. Betreffend der Sauberkeit in der Wohnung gibt es verschiedenen Typen: Die Vielputzer (die Wohnung sollte am besten jeden Tag gereinigt werden), die Entsorgungshelden (sie bringen den Müll, Dosen und PET ständig weg), die Zwischenlagerer (die den verschmutzen Teller und die dreckigen Socken erstmal rumliegen lassen, bevor sie weggeräumt werden) und die Schmutzfinken (sie hinterlassen immer eine Unordnung, egal ob Bad, Küche oder Wohnzimmer). Wenn man sich entscheidet eine gemeinsame Wohnung zu beziehen, sollte man sich vielleicht immer mal wieder daran erinnern: Er ist der Traumprinz und sie die Traumprinzessin, nicht Mr. Propper und auch nicht die Putzfee. Für das Einkaufen und auch für die Sauberkeit in der Wohnung können Listen oder Pläne erstellt werden.
Grösseres Konfliktpotenzial birgt die Frage nach den persönlichen Freiräumen in der Freizeit und Rückzugsmöglichkeiten in der Wohnung. Jeder sollte in der Beziehung auch die Möglichkeit haben, Dinge ohne den Partner zu unternehmen und auch einen Rückzugsort in der Wohnung haben – auch wenn es nur der Lesesessel im Wohnzimmer ist. Es muss lediglich klar sein, wo und wann man nicht gestört werden will. Eine Beziehung lebt davon, dass jeder örtliche und zeitliche Territorien hat und auch mal Zeit ohne den Partner oder die Partnerin verbringen kann. Die belgische Psychotherapeutin Esther Perel beschreibt in ihrem berühmten TED TALK aus dem Jahr 2013, dass der Zustand einer Paarbeziehung wesentlich davon abhängt, wie man in einer Beziehung das Gefühl von Autonomie erlebt. Eine Beziehung und gegenseitiges Begehren lebt auch von der Spannung zwischen Abstand und Nähe. So antworteten Probanden in ihrer Studie auf die Frage „Wann begehren sie ihren Partner am meisten?“ z.B. mit „Wenn ich sie/ihn vermisse oder sie/ihn ein paar Tage nicht gesehen habe.“ Das Gleichgewicht zwischen Abstand, Freiraum, Nähe und Geborgenheit zu finden ist eine grosse Herausforderung für jede Beziehung. Aber wie hört man so oft und dennoch gerne: Herausforderungen machen ein Leben interessant und lebenswert.